Der Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung (Offene oder ambulante Badekur)

Zunächst führt Sie der Weg zu Ihrem behandelnden Arzt oder Facharzt (Orthopäde).

Dieser stellt für Sie einen schriftlichen Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung bei Ihrer Krankenkasse.

Dieser Antrag muss neben einer ausführlichen Diagnose und einer zu erwartenden positiven Auswirkungsprognose, auch einen speziellen Hinweis auf die für Ihr Krankheitsbild besondere Wirkung unseres "Bad Füssinger Heilwassers" enthalten.

Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei unseren Therapeuten und Badeärzten.

Diese Anträge dürfen neuerdings auch wieder jedes Jahr gestellt werden, vor allem dann, wenn Ihr Gesundheitszustand sich seit Ihrem letzten Aufenthalt bei uns verschlechtert hat, oder eine neue Erkrankung aufgetreten ist.

Bei Genehmigung erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen sogenannten Badearztschein und eine Kostenübernahmeerklärung für alle vom Badearzt verordneten Kurmittel. Diesen Antrag muss die Krankenkasse innerhalb 21 Tagen bearbeiten.

Zu diesen Kurmitteln zählen neben allen Heilmitteln z.B. Massagen, Krankengymnastik, Elektrotherapie usw. auch kurortspezifische Heilmittel (Kurmittel), in unserem Falle das Thermalwasser und Naturfangopackungen.

Außerdem bezahlt die Krankenkasse für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrtkosten einen pauschalen Zuschuss oder bis zu 13,- Euro pro Kurtag und pro Person.

Laut neuer Heilmittelrichtlinien haben Sie lediglich einen Eigenanteil von 10 % Ihrer Behandlungskosten und eine einmalige Verordnungsblattgebühr von 10,- Euro zu tragen. Arztgebühren fallen nicht an.

Häufig zeigt sich, dass bei einer Ablehnung des Antrages ein schriftlicher Widerspruch den gewünschten Erfolg zeigt, und die ambulante Vorsorgeleistung erst daraufhin genehmigt wird.

Sollte nun, wider Erwarten, Ihr Antrag nicht genehmigt werden, hat natürlich Ihr behandelnder Arzt zu Hause die Möglichkeit, Ihnen Behandlungen im Rahmen der derzeit gültigen Heilmittelrichtlinien zu verordnen.

Selbstverständlich gilt dies auch für am Kurort ansässige Badeärzte.

Die Verordnung dieser Leistungen obliegt selbstverständlich Ihrem behandelnden Arzt (auch Badearzt).

Menge und zu wählende Therapieform sollte von diesem in Abhängigkeit Ihres Krankheitsbildes entschieden werden.